Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von Christian Scott / Medienagentur dmp.

Last updated / Stand: Mai 2026

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Christian Scott / Medienagentur dmp und seinen Kunden, soweit keine individuellen Vereinbarungen etwas anderes regeln.

Die Leistungen umfassen insbesondere Beratung, Mediengestaltung, Motion Graphics, Animation, Videoproduktion, Postproduktion, Designleistungen, Webdesign, digitale Medien, KI-gestützte Medienlösungen, AI VoiceBots, AI Avatars, kreative Projektentwicklung sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Vertragsschluss und Leistungsumfang

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot angenommen, eine Auftragsbestätigung erteilt oder mit Wissen des Kunden mit der Leistung begonnen wird.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung. Zusätzliche Leistungen, weitere Korrekturschleifen, Rohdaten, offene Dateien, Wartung oder weitergehende Nutzungsrechte sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben, Zugangsdaten und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung und ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.

Vergütung und Änderungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Abrechnungsmodell und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus werden gesondert vergütet. Dazu zählen zusätzliche Entwürfe, Korrekturschleifen, Änderungen nach Freigabe, zusätzliche Exporte, technische Anpassungen, Meetings oder Mehraufwand durch unvollständige Vorlagen.

Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält an final abgenommenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen die vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, erhält er ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, räumlich und zeitlich unbeschränkt.

Offene Projektdateien, Rohdaten, Arbeitsdateien, Quellmaterial, Konzepte, Entwürfe, Prompts, Workflows und interne Produktionsmethoden werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

KI-gestützte Leistungen und Drittanbieter

KI-gestützte Tools, Modelle, Software, Plugins, Stock-Material, Fonts, Musik, Hosting-Anbieter oder sonstige Drittressourcen können eingesetzt werden, soweit dies fachlich sinnvoll oder vereinbart ist. Externe Kosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger Prüfung Fehler, Ähnlichkeiten mit bestehenden Inhalten oder rechtliche Unsicherheiten enthalten. Eine anwaltliche Prüfung ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Gewährleistung, Haftung und Recht

Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bloß geschmackliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn die Leistung dem vereinbarten Briefing und Umfang entspricht.

Die Haftung ist unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

Vertraulichkeit, Datenschutz und Kündigung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze.

Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen, entstandene Aufwände, reservierte Kapazitäten und bereits beauftragte Drittleistungen sind zu vergüten.